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Häusliche Krankenpflege – Behandlungspflege nach SGB V

Unsere erfahrenen Pflegekräfte sind für Sie da.

Unter der Behandlungspflege verstehen sich alle medizinisch-therapeutischen Maßnahmen die ein Arzt bei Bedarf oder auch nach einem Krankenhausaufenthalt einem pflegebedürftigen Patienten verordnen kann, die unser Pflegedienst gerne für Sie oder Ihren Angehörigen übernimmt.

Leistungen der Behandlungspflege

Die Erbringung der Behandlungspflege setzt eine Verordnung des behandelnden Arztes voraus.

Leistungen die unter die Behandlungspflege fallen sind z.B.:

  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Injektionen, s.c.
  • Richten von ärztliche verordneten Medikamenten
  • Medikamentengabe
  • Augentropfen
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen
  • Anlegen und Abnehmen eines Kompressionsverbandes
  • Klistiere, Klysma
  • SPK Versorgung
  • Medizinische Einreibungen
  • Versorgung PEG
  • Stoma-Versorgung (z.B. Urostoma, Anus-Praeter-Versorgung)
  • Absaugen der oberen Luftwege, Bronchialtoilette
  • Blasenspülung
  • Versorgung und Überprüfung von Drainagen
  • Injektionen i.m.
  • Katheterisierung
  • Richten von ärztlich verordneten Medikamenten im Wochendispensor
  • Wechsel und Pflege der Trachelkanüle
  • Anlegen oder Wechseln von Wundverbänden
  • Anlegen von stützenden oder stabilisierenden Verbänden
  • Wundversorgung akut / chronisch
  • Einlauf (Hebe- u. Senkeinlauf)
  • Digitales Enddarm-Ausräumen
  • Pflege des zentralen Venenkatheters und Portsystemen
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